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POL-PPTR: Polizei informiert zum Thema Softair-Waffen
Anscheinswaffen

POL-PPTR: Polizei informiert zum Thema Softair-Waffen / Anscheinswaffen
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Trier/Region (ots)

Nachdem die Polizei im Februar innerhalb weniger Tage dreimal zum Einsatz wegen möglicher Bedrohungslagen durch Schusswaffen ausrückte, warnt sie eindringlich vor öffentlichem Hantieren auch mit Spielzeugwaffen. Die Polizei muss im Einsatzfall zunächst von einer echten Schusswaffe ausgehen und dementsprechend handeln.

Gleich dreimal meldeten Zeugen im Februar Personen, die in der Öffentlichkeit mit einer Schusswaffe hantieren würden. Die Polizei war schnell vor Ort und stellte jeweils Softair-Waffen sicher.

Am 17. Februar gegen 13 Uhr meldeten die Hinweisgeber zwei Personen in der Lorenz-Kellner-Straße / Nordallee, die während der Autofahrt immer wieder eine Schusswaffe aus dem Fahrzeug halten würden. Die Folge war ein Großaufgebot von Polizeibeamten, die nach dem genannten Fahrzeug fahndeten. Etwa eine Stunde später fiel einem Streifenteam der Polizeiinspektion Trier das Fahrzeug im Bereich der Ostallee auf. Aus Gründen der Eigensicherung nahmen die Beamten die beiden Insassen des Pkw, zwei 18 und 21 Jahre alten Männer, mit vorgehaltener Dienstwaffe fest. Im Rahmen der Durchsuchung des Fahrzeuges fanden die eingesetzten Kräfte u.a. eine Softair-Waffe aus Plastik. Die Polizei stellte die Waffe sicher.

Nur ein paar Tage später, am 22. Februar, meldete ein Zeuge einen Mann im Trierer Palastgarten, der mit einer Pistole hantiere. Wieder musste die Polizei diesen Sachverhalt ernst nehmen und fand kurze Zeit später einen 18- und einen 42-Jährigen, auf die die Personenbeschreibung passte. Auch sie wurden aus Gründen der Eigensicherung mit gezogener Dienstwaffe von den Polizeibeamten festgenommen. Im Rucksack des 18-Jährigen fanden die Beamten eine Softair-Pistole mit Magazin, die jedoch nicht geladen war. Die Polizei stellte die Waffe sicher.

Zuletzt wurde am gestrigen 28. Februar, gegen 15 Uhr, ein mit vier Personen besetzter PKW in Echternacherbrück gemeldet, in dem ein Mann mit einer "Maschinenpistole" hantieren würde. Wieder musste ein Großaufgebot der Polizei, diesmal unter Einbindung der Luxemburger Polizei, ausrücken, um den Sachverhalt aufzuklären und das Schlimmste zu verhindern. Im Rahmen der grenzüberschreitenden Fahndung konnten Polizeibeamte aus Echternach das Fahrzeug nahe der Ortschaft Dorf feststellen und die Insassen überprüfen. Auch hier stellte sich heraus, dass die vermeintliche Maschinenpistole eine realistisch aussehende Softair-Waffe war.

In allen Fällen führten die Betroffenen nichts Böses im Schilde, wollten "nur Spaß" machen.

Drei Fälle binnen kurzer Zeit, die nun die Polizei dazu veranlassen, die Öffentlichkeit über mögliche Gefahren und Konsequenzen solch sorgloser Verhaltensweisen zu informieren. Softair-Waffen unterliegen dem Waffengesetz. Hierbei handelt es sich um zu Spielzwecken entwickelte Schusswaffen mit geringer Geschossenergie. Sie sind äußerlich meist echten Waffen nachgebildet. Der Umgang mit Softair-Waffen, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule erteilt wird, ist zunächst für jedermann frei. Jedoch ist das Führen solcher Softair-Waffen, die nach ihrer äußeren Form den Anschein von echten Schusswaffen hervorrufen, außerhalb der eigenen Wohnung / des eigenen Grundstücks nach dem Waffengesetz grundsätzlich verboten. Gleiches gilt generell für sogenannte Anscheinswaffen.

Doch die Ordnungswidrigkeit nach §53 Absatz 1 Nr. 21a WaffG - je nach Fallkonstellation kann sogar eine Straftat vorliegen - sowie die mögliche Übernahme der Kosten des Polizeieinsatzes sind nur ein kleiner Teil der Konsequenzen.

Auf den ersten und zweiten Blick ist oftmals nicht erkennbar, ob es sich um eine echte Schusswaffe, eine Anscheinswaffe oder ein Spielzeug handelt. Die Polizei muss Hinweise auf derartige Vorfälle sehr ernst nehmen und folglich zur Abwehr von Gefahren für andere und sich selbst so handeln, als sei die Waffe echt. Das kann von der Kontrolle mit gezogener Dienstwaffe bis hin zum Einsatz von Spezialeinheiten führen.

Zusätzlich können die Fahrerlaubnis- und die Waffenbehörden über den Sachverhalt informiert werden.

Die Polizei warnt darum - besonders vor dem Hintergrund der derzeitigen allgemeinen Sicherheitslage - grundsätzlich und eindringlich vor dem leichtfertigen Umgang mit (Schuss-)Waffen aller Art sowie mit Softair-Waffen oder anderen Spielzeugwaffen, die dem Anschein nach für scharfe Schusswaffen gehalten werden können.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier

Telefon: 0651-9779-0
E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier

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